Jagdrecht
im Detail!
Unterstützung im Jagdrecht durch RAin Anja Naumann
Sie erinnern sich an ihre Jagdprüfung. Jagdrecht gehört dazu und ist für die meisten ein ungeliebter Teil des „Grünen Abiturs“. Die Grundstrukturen sind bekannt, aber wie so oft steckt der „Teufel im Detail“.
Als Anwältin für Jagdrecht kann ich Ihnen bestätigen, dass das Jagdrecht ein äußerst komplexes und facettenreiches Rechtsgebiet sein kann. Das Jagdausübungsrecht umfasst nicht nur die Regelungen zur Jagdausübung selbst, sondern auch zahlreiche weitere rechtliche Aspekte wie das Eigentumsrecht, das Haftungsrecht, das Tierschutz- und Naturschutzrecht und insbesondere das Waffenrecht.
Mediation oder Rechtsvertretung im Jagdrecht
Pachtverträge mit 30-jähriger Laufzeit, Pächtergemeinschaften mit zehn Mitgliedern, Erbfolgen, Beauftragte, die Herauslösung von Eigenjagden aus der Pacht, Drückjagden – und vieles mehr. Oft führen solche Themen zu Unverständnis, Streit, Irritationen und Enttäuschung.
Doch das muss nicht sein. Mit Mediation lassen sich Konflikte frühzeitig, erfolgreich und zur Zufriedenheit aller Beteiligten vermeiden – vorausgesetzt, es wird rechtzeitig auf moderne meditative Methoden der Verständigung gesetzt.
Als ausgebildete Mediatorin strukturiere ich den Mediationsprozess und unterstütze Sie dabei professionell und zielorientiert.
Sollten Ihre Bemühungen um Verständigung trotz aller Ansätze scheitern, stehe ich Ihnen selbstverständlich als Rechtsanwältin zur Seite – mit fundierter Rechtsberatung und engagierter Vertretung Ihrer Interessen.
Jagdrechtliche Gesetze
Die Gesetzgebung zum Jagdrecht ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland zum Beispiel regelt das Bundesjagdgesetz die Jagdausübung und die damit verbundenen rechtlichen Fragen. Auch die Bundesländer haben eigene jagdrechtliche Vorschriften, die zum Beispiel die Jagdzeiten, die Jagdmethoden und die Schonzeiten regeln.
Jagdrecht und Jagdausübungsrecht
Das Jagdrecht ist mit dem Eigentum am Grundstück verbunden und ist durch Art. 14 des GG geschützt. Auf diesem Grundstück die Jagd auszuüben zu dürfen, wird durch Bundes- und Landesgesetze reglementiert. Voraussetzung ist, dass das Grundstück bejagbar ist, also nicht im bebauten Gebiet belegen und nicht befriedet ist und eine entsprechende Mindestgröße von mindestens 75 ha (größere Flächen in den Landesjagdgesetzen festgelegt) hat. Mit dieser Mindestgröße besteht eine sogenannte Eigenjagd.
Für alle anderen bejagbaren Grundstücke, die in einer Gemeinde belegen sind, wird durch die Jagdgenossenschaft der Gemeinde, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, das Jagdrecht im Regelfall verpachtet. Voraussetzung ist, dass der Pächter jagdausübungsberechtigt und pachtfähig ist.
Der Jagdausübungsberechtigung bedarf derjenige, welcher die Jagd tatsächlich ausüben will. Er erhält diese behördlichen Erlaubnis, wenn seine Sachkunde (Jagdprüfung) nachgewiesen ist, er zuverlässig und persönlich geeignet ist in Form eines Einjahres- oder Dreijahresjagdschein. Mit den gesetzlichen Regelungen im BJagdG und im Waffengesetz haben sich die Anforderungen an den passionierten Jäger erneut verschärft und bieten vielfach Anlass zu Irritationen.
In folgenden Bereichen stehe ich Ihnen anwaltlich zur Verfügung:
- Recht der Jagdgenossenschaften (Satzung, Einberufung,Versammlung) und Eigenjagden
- Pachtverträgen (Entwurf, Abschluss, Änderung, Kündigung, etc)
- Fragen rund um die Pächtergemeinschaft
- Bei Klärungen im Rahmen der Jagdausübung in der Begleitung der waffen- und jagdbehördlichen Verfahren.
Haftungsrecht
Im Zusammenhang mit der Jagd können verschiedene haftungsrechtliche Fragen auftreten. So können zum Beispiel Jagdgäste oder Jagdhelfer bei einem Jagdunfall verletzt werden. In diesem Fall ist zu klären, wer für den Schaden haftet. Auch der Jagdpächter kann in bestimmten Fällen haftbar gemacht werden, zum Beispiel wenn er gegen jagdrechtliche Vorschriften verstößt.
Tierschutzrecht
Das Tierschutzrecht spielt ebenfalls eine wichtige Rolle im Jagdrecht. Grundsätzlich ist die Jagdausübung in Deutschland nur erlaubt, wenn sie tierschutzgerecht erfolgt. Das bedeutet, dass die Tiere schnell und möglichst schmerzfrei getötet werden müssen. Zudem müssen bestimmte Tierschutzvorschriften eingehalten werden, wie zum Beispiel die Verwendung von bestimmten Jagdwaffen und Jagdmunition.
Naturschutzrecht
Auch das Naturschutzrecht spielt im Jagdrecht eine Rolle. So müssen Jagdpächter bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Natur und der Wildtiere ergreifen. Zum Beispiel müssen sie dafür sorgen, dass genügend Deckungsmöglichkeiten für das Wild vorhanden sind, um Raubtieren zu entgehen. Auch der Schutz bestimmter Tierarten kann im Rahmen des Jagdrechts eine Rolle spielen, zum Beispiel durch die Festlegung von Schonzeiten.
Zusammenfassung zum Jagdrecht
Zusammenfassend kann man sagen, dass das Jagdrecht ein komplexes Rechtsgebiet ist, das verschiedene Bereiche des Rechts abdeckt. Zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten des Jagdrechts gehören die jagdrechtlichen Gesetze, das Eigentumsrecht, das Haftungsrecht, das Tierschutzrecht und das Naturschutzrecht. Wer sich als Jäger oder Jagdpächter betätigt, sollte sich mit diesen Aspekten vertraut machen, um rechtliche Konflikte und Haftungsrisiken zu vermeiden.

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